Konditionen Spezialtiefbau

Konditionen Spezialtiefbau

Konditionen Spezialtiefbau

Die „Einheitlichen Angebots- und Vertragsbedingungen im Deutschen Spezialtiefbau“ verwirklichen ausgewogene Vertragsbedingungen gemäß dem Leitbild des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), den Vorgaben in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der einschlägigen Rechtsprechung.

Der Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau e. V. hat durch Beschluss vom 2. September 2010 die folgenden „Einheitlichen Angebots- und Vertragsbedingungen im Deutschen Spezialtiefbau“ beschlossen. Sie wurden aufgrund der 2008 kartellrechtlich erforderlichen Selbsteinschätzung angepasst.

Der Verein und die Konditionenbedingungen werden offiziell vom Bundeskartellamt toleriert (siehe: Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6640 vom 20. Juli 2011, Seite 79).